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Die Gas-Hausschau

 

 

Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.

 

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasleitung in den Händen von Eigentümern und Mietern.

 

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen.

 

 

 

 

Dokumentation

 

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle

 

Unser Angebot

 

Wir kontrollieren für Sie  - gegen einen geringen Kostenaufwand -  die für alle Gasverbrauchseinrichtungen im Gebäude frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.

 

Ihre Vorteile

 

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Kostengünstig und neutral ohne zusätzlichen Besuch
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Prüfung

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